Immobilienverrentung – sein Eigentum zu Geld machen und in der Immobilie wohnen bleiben
Es gibt viele Gründe, warum man (im Alter) auf (mehr) Geld angewiesen ist. Geld ist lebensnotwendig. Ohne Geld kann man nicht überleben.
Zudem befinden wir uns in einer Zeit, in der alles teurer wird. Rechnungen wollen bezahlt werden. Zu essen muss man sich was kaufen, und auch mal ein neues Kleidungsstück gönnen oder einen kaputt gegangen Gegenstand ersetzen. Dann gibt es auch sowas wie Freizeit, mal ausgehen, tanzen (ja, auch im Alter sollte man sich amüsieren!), Urlaub, etc… Luxus (?), den sich jeder (mal) leisten können sollte!
Die Gehälter und Renten (ja sie steigen auch jetzt, doch Obacht..!) steigen i.d.R. nicht so, wie die Preise in den Geschäften. Das heißt, dass uns immer weniger zum Leben bleibt. Da muss man sehen, wie oder woher man das zum Leben benötigte Geld herbekommt.
Als Immobilieneigentümer hat man die Möglichkeit, an Geld zu kommen und (erst einmal) in seiner Immobilie weiterzuleben und (wenn alles gut geht) wohnen zu bleiben. Das Stichwort lautet Immobilienverrentung.
Doch Vorsicht, i.d.R. sind die Angebote für den Immobilieneigentümer nicht von Vorteil und wirtschaftlich nicht für den Immobilieneigentümer attraktiv. Ebenfalls gibt es viele Stolpersteine, die dazu führen können, dass die Geldsorgen wieder aufblinken und Sie doch aus Ihrer Immobilie ausziehen müssen.
Was ist eine Immobilienverrentung
Immobilienverrentung ist eine Möglichkeit der Wertschöpfung aus der eigenen Immobilie. Je nach gewählter Art der Verrentung verkauft der Immobilieneigentümer seine Immobilie und bleibt in dieser wohnen. Er erhält ein Wohnrecht sowie regelmäßige Rentenzahlungen.
Welche Möglichkeiten der Immobilienverrentung es gibt, worauf es zu achten gilt, und wie das Ganze so funktioniert lesen Sie in diesem Beitrag.
Möglichkeiten der Immobilienverrentung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Immobilienverrentung. Je nach Ihren Bedürfnissen kann die eine oder eine andere Variante besser passen und alleine oder auch in Verbindung mit einer anderen Variante angeboten sein.
Vorab: Gesetzlich ist in dem Bereich Immobilienverrentung recht wenig geregelt, sodass die Anbieter relativ frei in der Vertragsgestaltung sind. Es gibt zig Varianten und Bezeichnungen dafür.
Schauen wir uns die gängigen Immobilienverrentungsvarianten einmal an:
Umkehrdarlehen
Bei einem Umkehrdarlehen, oder auch Umkehrhypothek genannt, wird die Immobilie als Sicherheit für ein Darlehen eingesetzt, sie wird beliehen. Anders als bei einem Baukredit, wo ein Darlehen beim Hauskauf bei einer Bank aufgenommen wird und dieses in regelmäßigen Raten an die Bank zurückgezahlt wird, erfolgt die Zahlung beim Umkehrdarlehen in Form von regelmäßigen Raten an den Immobilieneigentümer.
Das Umkehrdarlehen kommt aus den USA (Reverse Mortgage oder Lifetime Mortgage), wo die Immobilieneigentümer weder Zinsen noch Tilgung zahlen. In Deutschland werden i.d.R. Zinsen vom Immobilieneigentümer gezahlt (ähnlich einem Kreditvertrag). Die Tilgung übernehmen später die Erben, wenn sie die Immobilie behalten möchten und können, oder die Immobilie wird durch die Bank verkauft und damit das Darlehen beglichen.
Der Immobilieneigentümer bleibt Eigentümer und hat damit auch für alle Nebenkosten aufzukommen.
Leibrente
Bei der Leibrente wird der Leibrentengeber neuer Eigentümer der Immobilie. Der bisherige Immobilieneigentümer erhält dafür bis zum Lebensende regelmäßige Rentenzahlungen und, soweit dieses auch vereinbart ist, ein lebenslanges Wohnrecht bzw. Nießbrauchrecht. Die Erben erhalten keine Zahlung und kein Wohnrecht.
Zeitrente
Bei der Zeitrente erhält der Immobilieneigentümer und ggf. seine Erben befristete Rentenzahlungen. Das lebenslange Wohnrecht geht nicht an die Erben über.
Abgekürzte Leibrente
Bei der abgekürzten Leibrente erhält der Immobilieneigentümer befristete Rentenzahlungen und ein lebenslanges Wohnrecht. Die Rentenzahlungen enden mit dem Tod oder mit dem Ablauf der vereinbarten Zeit. Es gehen weder die Rentenzahlungen noch das Wohnrecht an die Erben über.
Teilverkauf
Der Immobilien Teilverkauf ist m.E. separiert von der Immobilienverrentung zu sehen, auch wenn dieser häufig in dem Zusammenhang aufgeführt wird, deshalb der Vollständigkeit wegen auch hier.
Beim Immobilien Teilverkauf zahlt der Immobilieneigentümer ein Nutzungsentgelt, praktisch ähnlich der Mietzahlung, dafür dass er in seiner Immobilie wohnen darf.
Ausführliche Informationen zum Immobilien Teilverkauf mit Rechenbeispielen finden Sie in meinem Artikel Immobilien Teilverkauf und seine Risiken.
Worauf Sie bei der Vertragsgestaltung zur Immobilienverrentung achten sollten
Bitte bedenken Sie, dass alle die für Sie positiven Dinge im Verkaufspreis berücksichtigt werden. D.h. wenn Sie ein Wohnrecht wünschen, wird dieses entsprechend vom Verkaufspreis abgezogen; es wird alles mit einkalkuliert.
Je nach Vereinbarung sind zu den Rentenzahlungen auch Einmalzahlungen ebenfalls möglich.
Sie sollten nicht vergessen, dass Pflegekosten sehr hoch sind und Ihr Geld mit der Rentenzahlung dafür ausreichen muss. Das tut es oftmals leider nicht. Dabei ist es irrelevant, ob Sie Zuhause betreut werden oder in ein Pflegeheim ziehen wollen/müssen. Die Kassen übernehmen immer weniger von den Kosten. Selbstverständlich denkt man in jüngeren Jahren nicht an Pflege, doch meistens ist das im Alter der Lauf der Dinge und wenn man dann nicht eine liebevolle Familie im Rücken hat, die sich um einen kümmert oder ausreichend kümmern kann, wird man vermutlich nicht drum rum kommen. Werden die Rentenzahlungen dafür ausreichen?
Behalten Sie bitte im Hinterkopf, dass Sie z.B. beim Umkehrdarlehen und beim Teilverkauf der Immobilieneigentümer bleiben und für gesetzlich vorgeschriebene Modernisierungsmaßnahmen (Stichwort: Gas- und Ölheizungsverbot, das bei älteren Gebäuden eine Sanierung erfordert), Reparaturen, Instandhaltungen, ggf. Straßenausbaubeträge und natürlich für die Grundsteuer zuständig bleiben und diese selber tragen müssen.
Will man in der Immobilie wohnen bleiben, ist unbedingt darauf zu achten, dass ein Wohnrecht oder besser ein Nießbrauchrecht vereinbart wird. Andernfalls sieht es mit dem in der Immobilie wohnen bleiben schlecht aus.
Wohnrecht vs. Nießbrauchrecht
Ein Wohnrecht erlaubt Ihnen das in der Immobilie wohnen bleiben. Sollten Sie ausziehen, z.B. in ein Pflegeheim oder zu einer neuen Liebe ziehen, benötigen Sie das Nießbrauchrecht, damit Sie Ihre Immobilie z.B. vermieten dürfen.
Fazit Immobilienverrentung
Wer es sich erlauben kann und möchte, sollte immer eine wirtschaftlich für Sie attraktivere Alternative zur Immobilienverrentung in Erwägung ziehen.
(weil Sie z.B. doch noch einen normalen Kredit bekommen (seit 2018 und der neuen Verordnung zur Kreditwürdigkeitsprüfung ist das definitiv auch im vorangeschrittenen Alter noch möglich, wenn die monatlichen Raten gezahlt werden können!), dessen Konditionen i.d.R. wesentlich besser sind,
oder weil Sie es sich (doch vielleicht) vorstellen können, in ein kleineres Zuhause umzuziehen, und das große Haus mit dem großen Garten und der vielen Arbeit direkt komplett zu verkaufen und mit dem Ihrem Verkaufserlös Ihrer jetzigen Immobilie etwas kleines nettes anderes feines kaufen/mieten / Betreutes Wohnen / Mehrgenerationenhaus und zusätzlich neue alte Träume erfüllen?
Die am Immobilienmarkt vorhandenen Immobilienverrentungsvarianten sind ein sattes Geschäft für die Unternehmen, die sie anbieten. Sie als Immobilieneigentümer machen da wirtschaftlich, also monetär, immer ein (sehr) schlechtes Geschäft mit.
Es kann aber sein, dass genau eine der Immobilienverrentungsvarianten für Sie genau richtig ist,
da gibt es definitiv berechtigte Gründe für,
z.B. Sie brauchen Geld und haben keine Möglichkeit anderweitig an Geld zu kommen, Sie haben keine Erben, sie haben nicht mehr lange vor hier zu bleiben und Sie wollen partout nicht Ihr Zuhause verlassen und Ihnen ist das mit dem schlechten Deal egal, etc.
dann tun sie es.
Am Ende kostet alles Geld, das eine mehr, das andere weniger. Und wenn es für Sie der richtige Weg ist..
Tun sie das wonach Ihnen ist. Hauptsache Sie sind glücklich, gesund und können das Leben so leben, wie Sie es möchten.
beatajulia
die Immobilienmaklerin Ihres Vertrauens
Hinweis: Die hier bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Die Maklerin übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Gleiches gilt für die verlinkten Informationen, auf die die Maklerin keinen Einfluss hat.
Quellen:
https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/immobilienverrentung
https://www.finanztip.de/immobilienverrentung/
https://www.finanztip.de/immobilienverrentung/umkehrhypothek/