Grundsteuerreform verfassungswidrig
Die Grundsteuerreform ist womöglich verfassungswidrig*. Es ist von deutlichen Mehrbelastungen die Rede. Viele Bodenrichtwerte sind deutlich höher als bisher.
Das wird klar, wenn man sich das Beispiel des Bundesministeriums für Finanzen aus Dresden anschaut, demzufolge sparen Großinvestoren 39%, wohingegen der Besitzer eines Einfamilienhauses 36% mehr bezahlen soll. Uups..
Zu dem Ergebnis kommt auch die jüngste Studie, die im Auftrag des Steuerzahlerbunds und des Eigentümerverbands erstellt worden ist.
Wie die Studie bemängelt, sei die Grundsteuerberechnung über den Bodenrichtwert nicht vergleichbar, da u.a. Denkmalschutz-Auflagen, Baumängel und Altlasten nicht berücksichtigt werden.
Besser sähe es da in Bundesländern aus, die nicht dem Bundesmodell (zur Berechnung der Grundsteuer) folgen, sondern mit eigenen Berechnungsmodellen (nur mit Fläche und Gebäudeart) die Grundsteuer errechnen.
Zu den fünf Bundesländern mit eigenen Grundsteuerberechnungsmodellen gehören Niedersachsen und Hamburg. Bremen dahingegen folgt als eines von 11 dem Bundesmodell.
Die Verbände raten gegen den Bescheid Einspruch einzulegen.
In den Bundesländern Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen werden Musterklagen erwartet. Alle anderen müssten dies auf eigene Faust tun. Die Gerichte erwarten eine Klagewelle gegen die Grundsteuerreform.
* Klage gegen verfassungswidrige Eingriffe der Staatsgewalt in die von der Verfassung geschützten Rechte des Bürgers.
https://www.duden.de/rechtschreibung/Verfassungsbeschwerde
Good to know
die neue Grundsteuer gilt ab 2025 und die Höhe der Grundsteuer steht voraussichtlich erst Ende 2024 fest, wenn die Gemeinden die Hebesätze (die für die Grundsteuer erforderlich sind) festgelegt haben. Dann erst zu reagieren, ist aber zu spät. Was eine Klage bringt, steht allerdings auf einem anderen Stern. Lesen Sie hier weiter.
beatajulia
die Immobilienmaklerin Ihres Vertrauens
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Quelle:
https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/kirchhof-grundsteuer-bundesmodell-verfassungswidrig_168_592298.html#:~:text=Kirchhof%20hält%20bei%20der%20Grundsteuer%20das%20Bundesmodell%20für%20verfassungswidrig&text=Dem%20Fiskus%20droht%20in%20vielen,Bundesländern%20angewandte%20Bundesmodell%20für%20verfassungswidrig.