Balkonkraftwerk jetzt – so schmeckt der Winter
will die Regierung uns sagen und datet das Mietrecht (verankert im BGB, welches alle rechtlichen Belange rund um das Mieten und Vermieten regelt) sowie das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) up.
Wie wir alle mitbekommen haben sind Stecker-Solaranlagen im Kommen (Stichwort Aldi & Lidl, wobei das Balkonkraftwerk von Aldi direkt zum Umrüsten zurückgerufen wurde.
Der §554 BGB Barrierereduzierung, E-Mobilität und Einbruchsschutz
wird zu Gunsten baulicher Veränderungen zum Betrieb von Stecker-Solaranlagen* neu verfasst. *sind das die, die in die Steckdose gesteckt werden?
Als Mieter einer Immobilie haben Sie einen sofort fälligen Anspruch auf Genehmigung eines Balkonkraftwerkes. Als Vermieter sind Sie ggf. in der Not, da Sie auf die Zustimmung der Wohneigentumsversammlung* angewiesen. Um dieses Hindernis zu übergehen, möchte man auf die Zustimmung verzichten, sodass kein Antrag auf Installation notwendig ist. Der Vermieter muss es dann einfach so hinnehmen, ob er will oder nicht. Das stellt mE einen konkreten Eingriff in die Eigentumsrechte der Immobilienbesitzer dar.
Mit dem neuen Gesetz will man die Ausbreitung dieser Dinge hierzulande beschleunigen. In Polen z.B. ist schon längst alles voll von Windkrafträdern, Solarkraftwerken auf Feldern, Häusern und Gegenständen.
Der Money Factor als Trigger spielt dabei eine motivierende Rolle.
Doch Leute, denkt dran, möchtet ihr eure Landschaft für immer und ewig ändern? Was ist das Leben wert? Das Leben ist alles!
*Die Eigentümerversammlung muss mindestens einmal im Jahr stattfinden und mindestens drei Wochen vorher einberufen werden.
Wir bleiben dran und schauen was da noch kommt.
beatajulia
die Immobilienmaklerin Ihres Vertrauens
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Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__554.html
https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/solaranlage-blockheizkraftwerk-anmelden_84342_530834.html