Mieter muss nicht auf eine Markise verzichten wenn
Das Landgericht Berlin hat in seinem wegweisenden Urteil 64 S 322/20 entschieden, dass der Vermieter seinem Mieter das Anbringen einer Markise nicht verbieten darf, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Die Montage der Markise muss fachgerecht erfolgen. Zudem muss der Mieter über eine Haftpflichtversicherung verfügen und eine zusätzliche Mietsicherheit i.H.v. 1500€ für Rückbaukosten zahlen.
Begründet wurde der Fall damit, dass der Mieter ein Recht auf ausreichenden Sonnenschutz auf dem Balkon hat und das dieses den Interessen des Vermieters überwiegt. Die Sachlage wird einzelfallbezogen geprüft, weshalb das Hinzuziehen eines Rechtsbeistandes hilfreich ist.
beatajulia
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Quelle:
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/JURE240000933/part/L