Baulandmobilisierung durch Vorkaufsrecht und Umwandlungsverbot
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat am 07.05.2021 das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet. Es soll mehr bezahlbarer Wohnraum entstehen. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass auch ausreichend Bauland zur Verfügung steht. So weit zur Theorie.
Das Vorkaufsrecht für Kommunen sowie das Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen ist dabei nur ein Punkt auf der Agenda.
Neben einem Bebauungsplan für den Wohnungsbau, werden die kommunalen Vorkaufsrechte ausgeweitet. Das Baugebot soll erweitert und der Wohnungsbau erleichtert werden. Die Baunutzungsverordnung wird geändert und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen rückt in den Fokus.
Im Detail bedeutet das:
Verwahrloste Immobilien gehen an die Gemeinden.
Wenn die Regierung den Wohnungsmarkt als angespannt ansieht, darf per Verordnung ein Vorkaufsrecht für die Gemeinde festgelegt werden, unabhängig vom Zustand der Immobilie.
Eigentümern wird die Nutzung des Grundstücks zur Wohnbebauung vorgeschrieben. Land einfach besitzen geht dann u.U. nicht.
Das Umwandlungsverbot betrifft derzeit Immobilien mit mehr als fünf Wohneinheiten. Die Eigentümer dieser müssen um Erlaubnis bitten, wenn sie ihre Wohnung oder das Haus, das bisher vermietet war, verkaufen möchten. Immobilieneigentümer einzelner Wohneinheiten sollen und dürfen m.E. nicht in Ihrer Verfügungsgewalt eingeschränkt werden.
Fazit
Ein Ziel des Gesetzes ist die Förderung von sozial gefördertem Wohnraum. Sprich für Menschen mit wenig Eigenmittel. Wenn das Gesetz auch an uns alle die Mittelschicht denkt, wird es bestimmt gut.
beatajulia
die Immobilienmaklerin Ihres Vertrauens
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Quelle:
https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnungswirtschaft/baulandmobilisierung/baulandmobilisierung-artikel.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__9.html