Den Mieterwechsel für Mietzinsanpassung nutzen
In Bremen (nicht in Bremerhaven) gilt seit dem 01.07.2015 für Bestandswohnungen, die vor dem 01.10.2014 bereits vermietet wurden, die sogenannte Mietpreisbremse. Diese besagt, dass der Vermieter die Miete innerhalb von drei Jahren um maximal 20 Prozent erhöhen darf § 558 Abs. 3 BGB. In den darauffolgenden drei Jahren darf dann keine Erhöhung erfolgen.
Der Mieterwechsel kann grundsätzlich eine 10%ige Mieterhöhung mit sich bringen.
Wohnungen, die nach dem 01.10.2014 gebaut wurden sowie Wohnungen nach einer grundlegenden Sanierung sind von der Mietpreisbremse ausgeschlossen. In Niedersachsen gibt es die Mietpreisbremse nicht, in Hamburg sehr wohl.
beatajulia
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