Die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung
Wann die Wohnräume angemessen sind
Mieter, dessen Miete durch das jobcenter übernommen wird, müssen auf Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe achten. Die Mietkosten und die Größe der Unterkunft von Arbeitslosengeld II zukünftig Bürgergeld Empfängern dürfen bestimmte Richtwerte nicht überschreiten.
Bedürftigen Eigenheim Besitzern zahlt das jobcenter ebenfalls die Kosten in angemessener Höhe und übernimmt neben den Kosten für Unterkunft und Heizung, die Grundsteuer, die Wohngebäudeversicherung, die Kosten für notwendige Instandhaltung und Reparaturen sowie Schuldzinsen für Hypotheken. Die Tilgungsraten für Kredite übernimmt das Jobcenter nicht, weil damit Vermögen aufgebaut wird.
Bei Angemessenheit der Wohnung übernimmt das jobcenter ferner einen professionellen Umzug sowie die Kaution oder von den Erwerb von Genossenschaftsanteilen und ggf. die Maklerkosten, wenn diese Wohnungsbeschaffungskosten vorab durch das jobcenter zugesichert worden sind und es dem Wohnungssuchenden ohne die Zusicherung nicht möglich ist eine passende Wohnung zu finden. Die Hilfe ist eine Kann-Leistung, wird ggf. in Form eines Darlehens erbracht und muss in jedem Fall vorab mit dem jobcenter besprochen werden.
Die Höhe der durch die Gemeinden als angemessen erachteten Werte sind nach lokalen kommunalen Richtlinien, Richtwerten oder Satzungen nach § 22 a SGB definiert, ortsabhängig und nach Personenanzahl gestaffelt. In Bremen gelten folgende Richtwerte für die Bruttokaltmiete (=Kaltmiete + kalte Nebenkosten): 1 Person: 537 €, 2 Personen: 560 €, 3 Personen: 696 €, 4 Personen: 789 €, 5 Personen: 973 € zzgl. Heizkosten.
Die Angemessenheit der Heizkosten richtet sich nach der Quadratmeteranzahl der Wohnräume. In Bremen sind die Werte wie folgt: 1 Person bis 50 m2, 2 Personen bis 60 m2, 3 Personen bis 75 m2, jede weitere Person plus 10 m2.
Wichtig ist, dass Sie für das Mietangebot eine Zustimmung zur Zusicherung zum Umzug in die Wohnung vom jobcenter einholen, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben.
Sollten Sie als Vermieter wünschen, dass die Mietzahlungen direkt vom jobcenter an Sie überwiesen werden, ist dies per Abtretungserklärung durch den Mieter ohne Weiteres möglich.
Nützlich zu wissen, dass bei Bewilligungszeiträumen, die in der Zeit bis zum 31.12.2022 beginnen, in den ersten sechs Monaten die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung vom jobcenter bezahlt werden. Finanziert wird der SGB II Bezug durch Steuergelder.
Es wäre für SGB II Wohnungssuchende hilfreich, wenn die Zusicherung an die aktuellen Marktpreise in angemessener Höhe angepasst wird, denn Wohnraum mit den derzeit durch die Gemeinden als angemessen erachteten Preisen ist eine Rarität. Ggf. passiert das mit der Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023?
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Quellen:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/wohnen
https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-algii_ba015397.pdf
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html