Grundsteuerreform – die Neuregelung der Grundsteuer
Das Bundesministerium für Finanzen zeigt anhand eines Beispiels aus Dresden, dass sich der Grundsteuerbetrag bei einer Großimmobilie um 39% verringert und bei einem Einfamilienhaus um 36% erhöht, wohingegen dieser bei Wohnungen nur geringfügig steigen soll.
Künftig können Gemeinden für baureife, aber unbebaute Grundstücke einen höheren Hebesatz festlegen, wenn auf diesen keine Bebauung erfolgt, Grundsteuer C.
In diesem Beitrag lesen Sie, was die Grundsteuer ist, wie und warum die Grundsteuererklärung abzugeben ist und was zu tun ist, wenn der Bescheid eingeht.
Update: 27.04.2023
Grundsteuerreform verfassungswidrig
Update: 06.12.2022
Die ersten neuen Grundsteuerwertbescheide und die Bescheide über den Grundsteuermessbetrag treffen bei den Eigentümern ein. Diese bilden die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer. Der Betrag, der tatsächlich zu zahlen ist, steht aber erst in 2024 fest, wenn die Gemeinden die Hebesätze angepasst haben und der finale Grundsteuerbescheid eingeht.
Wichtig zu wissen, laut § 182 Abs. 1 der Abgabenordnung AO sind Feststellungsbescheide für Folgebescheide bindend, soweit die in den Feststellungsbescheiden getroffenen Feststellungen für die Folgebescheide von Bedeutung sind. Sollte der Grundsteuerwertbescheid aufgrund fehlerhafter Angaben erstellt worden sein ist dieser trotzdem bindend, wenn nicht innerhalb von einem Monat Einspruch eingelegt wird.
Einwendungen in einem Grundlagenbescheid können nur durch Anfechtung dieses Bescheids und nicht durch die Anfechtung des Folgebescheids, gemacht werden. Deshalb ist eine Prüfung und ggf. eine Aktion nach Zugang des Bescheides absolut ratsam.
In Fällen, in denen eine Fehlerkorrektur nicht mehr im ursprünglichen Feststellungsbescheid möglich ist, kann ggf. von der sogenannten fehlerbeseitigenden Fortschreibung nach dem Bewertungsgesetz BewG Gebrauch gemacht werden.
Es werden Einsprüche und Klagen gegen das Bewertungsverfahren im Rahmen der Grundsteuerreform erwartet. Stimmen zur Verfassungswidrigkeit machen sich breit und lt. dem Haufe Verlag sind Änderungen der angefochtenen Bescheide auch dann nicht zu erwarten, wenn das Bundesverfassungsgericht BVerfG die aktuellen Vorschriften zur Grundsteuerwertfeststellung für verfassungswidrig halten solle. Noch ein Punkt mehr genau hinzuschauen und ggf. am besten zum Ende der Einspruchsfrist Einspruch einzulegen um Zeit zu gewinnen.
Update 13.10.22:
Fristverlängerung bis 31.01.2023, da bislang nur knapp 20% der Eigentümer eine Grundsteuererklärung abgegeben haben.
Das wichtigste zur Grundsteuerreform
Die neue Grundsteuer gilt ab dem 01.01.2025
Abschaffung Einheitswerte von 1935 (Ost) und 1964 (West)
Aufforderung an alle Grundstückseigentümer eine Grundsteuererklärung abzugeben
Frist für die Abgabe Grundsteuererklärung bis zum 31.10.2022, wobei diese voraussichtlich verlängert wird 31.01.2023
Abgabe erfolgt vorzugsweise online, z.B. via Elster
Aus den Angaben wird der Grundsteuerwert ermittelt
Der Grundsteuerwert ist die zukünftige Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer
Die Gemeinden erhalten vom Finanzamt die Grundsteuerwerte zur Auswertung
Der neue Grundsteuerbescheid steht voraussichtlich Ende 2024 fest
Welche Angaben sind für die Grundsteuererklärung erforderlich
Aktenzeichen
Lage
Angabe zu den Eigentumsverhältnissen
Personenangaben
Identifikationsnummer
Baujahr u. Wohnfläche
Garagenstellplatz
Eigentumsanteil
Gemarkung
Flurstücksangabe(n)
Summe Grund- und Bodenfläche
Grundbuchblatt
Bodenrichtwert u. Lagefaktor
Was ist die Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine komunale Steuer auf Grundvermögen, die auf Grundlage eines Einheitswerts festgesetzt und von der Gemeinde erhoben wird.
Wen betrifft die neue Grundsteuer
Alle Eigentümer und auch Mieter, da sie die Grundsteuer mit den Nebenkosten zahlen.
Wer muss die Grundsteuererklärung abgeben
Jeder der am Bewertungsstichtag 01.01.2022 Immobilieneigentümer war.
Wie wird die Grundsteuer zukünftig berechnet
Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz
Der Grundsteuerwert von 1935 und 1964 wird auf 2025 angepasst. Grundstücke in gleicher Lage und gleicher Größe sollen gleich viel Grundsteuer kosten. Es stellt sich die Frage, warum sie damals nicht einheitlich bewertet worden sind. Demnach werden einige Grundstückseigentümer nun mehr und andere weniger zahlen. Der Anstieg der Grundstückswerte wird durch eine Senkung der Steuermesszahl ausgeglichen. Mit dem Hebesatz steuern die Gemeinden die Höhe der Grundsteuereinnahmen.
Welche Berechnung der Grundsteuer gilt in welchem Bundesland
Bremen folgt dem Bundesmodell, für welches neben den aktuellen Bodenwerten auch die Gebäudeart, das Baujahr und die Mietpreise von Bedeutung sind.
Durch eine Grundgesetzänderung konnten Länder, die sich dem Bundesmodell nicht anschließen wollen, ein eigenes Grundsteuermodell einführen, dazu gehören z.B. Niedersachsen und Hamburg.
In Niedersachsen basiert die Bewertung auf dem Flächenmodell, erweitert um eine Lagekomponente, dem sog. Flächen-Lage-Modell. Damit erhält der Nutzen aus dem Grundstück Einfluss auf die Berechnung.
In Hamburg gilt das sog. Wohnlagemodell. Die Bewertung der Grundstücke erfolgt anhand der Grundstücks- und Wohn- bzw. Nutzfläche. Die jeweiligen Flächen werden mit einer Äquivalenzzahl multipliziert.
Alle 16 Bundesländer im Überblick unter https://www.grundsteuerreform.de.
Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft findet i.d.R. für alle Betriebe das Bundesmodell Anwendung.
Was passiert, wenn die Angaben falsch berechnet werden
Wenn der Grundsteuerbescheid rechtsgültig ist, ist er rechtskräftig. Sollte die Berechnung aufgrund fehlerhafter Angaben falsch sein, gilt sie trotzdem, ggf. auch mit der Folge eines höheren Grundsteuerbetrages. Folglich ist die korrekte Erfassung und Zuordnung der Daten essentiell.
Gerne unterstütze ich Sie bei Ihrer Grundsteuererklärung.
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Quellen:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html Abb. 3
https://www.grundsteuerreform.de
https://www.finanzen.bremen.de/steuern/grundsteuerreform-92715 https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer/grundsteuerreform-in-niedersachsen-215354.html https://www.hamburg.de/fb/grundsteuer/
https://www.haufe.de/steuern/kanzlei-co/einspruch-gegen-die-neuen-grundsteuerwertbescheide_170_581360.html?ecmId=39757&ecmUid=6669482&chorid=00511434&newsletter=news%2FPortal-Newsletter%2FSteuern%2F53%2F00511434%2F2022-11-29%2FTop-News-Sind-Rechtsmittel-gegen-die-neuen-Grundsteuerwertbescheide-ratsam
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__182.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__222.html