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Vorkaufsrecht für Kommunen und Mieter

Das Bauministerium plant ein Vorkaufsrecht für Städte und Gemeinden, die eine zum Kauf angebotene Immobilie sogar unter dem Marktwert erwerben können. Finanziert wird der Erwerb durch Steuergelder.

Das Vorkaufsrecht für Kommunen ist im Bundesbaugesetzbuch (BauGB) in den §§ 24-28 definiert und wird derzeit reformiert. Die Politik möchte die Hürden für Immobilienkäufer und Immobilienverkäufer erhöhen. So sollen z.B. aufwendige Sanierungen sowie die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen 20 Jahre nach Kauf untersagt werden. Energetische Sanierungen und der altersgerechte Umbau im Alter wären demnach schwierig umzusetzen.

Die Anwendung des Vorkaufsrechts wäre bei leerstehenden Immobilien rechtlich gegeben, nicht jedoch bei der reinen Annahme, dass ein Wohnungsbesitzer Mieterhöhungen oder die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen plane.