Vorkaufsrecht für Kommunen und Mieter
Vorkaufsrecht für Kommunen
Das Bauministerium plant ein Vorkaufsrecht für Städte und Gemeinden, die eine zum Kauf angebotene Immobilie sogar unter dem Marktwert erwerben können. Finanziert wird der Erwerb durch Steuergelder.
Das Vorkaufsrecht für Kommunen ist im Bundesbaugesetzbuch (BauGB) in den §§ 24-28 definiert und wird derzeit reformiert. Die Politik möchte die Hürden für Immobilienkäufer und Immobilienverkäufer erhöhen. So sollen z.B. aufwendige Sanierungen sowie die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen 20 Jahre nach Kauf untersagt werden. Energetische Sanierungen und der altersgerechte Umbau im Alter wären demnach schwierig umzusetzen.
Die Anwendung des Vorkaufsrechts wäre bei leerstehenden Immobilien rechtlich gegeben, nicht jedoch bei der reinen Annahme, dass ein Wohnungsbesitzer Mieterhöhungen oder die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen plane.
Vorkaufsrecht für Mieter
Dem Mieter einer Immobilie steht nach § 577 BGB ein Vorkaufsrecht zu, wenn die vermieteten Wohnräume an Dritte verkauft werden sollen.
In der Praxis sieht das Vorkaufsrecht für Mieter unter Umständen aber mau aus. Da kann es schon mal passieren, dass die Wohnung mit dem Mieter zusammen veräußert wird, obwohl dieser seine Wohnung selber kaufen möchte. Doch hat die Privatperson i.d.R. gegen die Macht der Großen wenig Kraft. Vorsicht an dieser Stelle vor sogenannten Mieterschutzvereinen. Es gibt bestimmt gute, aber auch schlechte, die sich nicht auskennen (wollen) und außer der Mitgliedskohle, die sie kassieren, nicht weiterhelfen. Das Vorkaufsrecht ist leicht zu umgehen, denn sobald der Käufer im Grundbuch eingetragen ist, kann der Mieter lediglich Schadensersatzansprüche geltend machend, vorausgesetzt er kann diese und die tatsächliche Ausübung seines Vorkaufsrechts nachweisen.
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Quellen: https://www.focus.de/immobilien/wohnen/vorkaufsrecht-fuer-kommunen-so-will-die-ampel-vermietenden-den-verkauf-von-wohnungen-erschweren_id_107986857.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/index.html#BJNR003410960BJNE006708116
https://www.sueddeutsche.de/geld/vorkaufsrecht-mieter-hat-vorrang-1.556160
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__577.html